Freitag, 19. Mai 2017

Teilnahmebedingungen für das 1. Lambert Reisen eSport Turnier



  • Die Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung des Turniers beträgt 8 Spieler.
  • Die maximale Anzahl der Spieler ist auf 24 begrenzt, diese kann u.U. erhöht werden.
  • Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 12 Jahre, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme muss vorliegen.
  • Es zählt die Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.
  • Eine Anmeldung gilt erst dann als verbindlich erfolgt, wenn das Startgeld in Höhe von 5,00 € gezahlt wurde.
  • Eine Erstattung des Startgeldes ist nicht möglich, auch wenn es dem Teilnehmer nicht möglich ist, am Turnier teilzunehmen.
  • Der Gewinner des Turniers erhält neben einem Siegerpokal einen Geldpreis oder Gutschein. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer, mindestens jedoch 30,- Euro.
  • Die Hard- und Software wird vom Veranstalter gestellt. Es dürfen aber auch eigene Controller genutzt werden.
  • Gespielt wird FIFA 16 bzw. 17 von EA Sports auf einer Sony Playstation 4 Konsole
  • Der genaue Turnierablauf hängt von der Anzahl der Teilnehmer und der zur Verfügung stehenden Hardware ab. Die Paarungen werden spätestens am Turniertag bekannt gegeben.
  • Die Spielzeit beträgt 2 * 4 Minuten.
  • Die Spielzeit im Halbfinale und Finale beträgt 2 * 6 Minuten.
  • Es wird mit identischen Mannschaften gespielt. Ein Tausch innerhalb des vorhandenen und vorgegebenen Mannschaftskaders ist erlaubt.
  • Bei Punkt- und Torgleichheit zählen die mehr geschossenen Tore, ist auch hier gleichstand, wird ein Elfmeterschießen zur Ermittlung des Siegers veranstaltet.
  • Sollte es in den KO-Spielen zu einem Unentschieden kommen, wird der Gewinner in Form eines Elfmeterschießens ermittelt.
  • Bei Unstimmigkeiten während des Turniers entscheidet die Turnierleitung hierüber.
  • Beleidigungen oder unkorrektes Verhalten werden mit einer Verwarnung geahndet. Wer 3 Verwarnungen hat, wird vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
  • Die Teilnehmer haften für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Spielgeräte (z.B. Werfen der Controller, etc.) entstehen.
  • Der Veranstalter des Turniers, die Jugendabteilung des FV Schwarzenholz, haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang der Veranstaltung entstehen.
  • Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer diese Bedingungen an.